Irgendwann ist bei aller Zurückhaltung bei jedem Menschen der Punkt erreicht, an dem ihm der Kragen platzt. Mir ist das just heute Morgen passiert, als ich las, dass die GdF, eine Winzig-Gewerkschaft, die am Frankfurter Flughafen 200 Vorfeld-Mitarbeiter vertritt und die seit geraumer Zeit den Flugbetrieb durch überzogenen Streik irritiert, nun auch die Mitarbeiter der Flugsicherung im Frankfurter Tower zum Streik aufgerufen hat. Dies würde natürlich zu massiven Störungen des gesamten deutschen Flugverkehrs führen.
Liebe Gewerkschafts-Radikale: Sie ziehen auf diese Weise nicht nur die Blicke, sondern auch den Unmut derjenigen auf sich, die bestrebt sind, Wachstum zu schaffen und zu erhalten. Im Gegensatz zu Ihnen und Ihren streikenden Mitgliedern gibt es nämlich noch Menschen, die arbeiten, die auf ein Flugzeug bei ihren Geschäftsreisen angewiesen sind und die nicht, wie Sie, völlig überzogene Bezugsforderungen stellen und diese noch obendrein mit „Kampfmaßnahmen“ durchzusetzen versuchen. Sollen wir bei Mandat auch streiken? Vielleicht für 40% höhere Honorare? Lächerlich.
Ich werde in den nächsten drei Tagen fünf Mal im Flugzeug sitzen – vielleicht. Einen Flug mit einem Stopover in Frankfurt haben wir sicherheitshalber schon umgebucht. Wichtige Gespräche stehen an und wenn auch nur eines dieser Gespräche nicht stattfindet, verzögern sich Entscheidungen, verzögert sich weiteres Wachstum für die Beteiligten. Wäre doch schade, oder?
Wer steht eigentlich für so einen Unsinn ein? Genauer: Wer sorgt dafür, dass in Zukunft wieder Maß gehalten wird – bei Forderungen und bei Maßnahmen? Warum ist es möglich, dass eine so kleine Gruppe, vertreten durch einige Funktionäre, die offensichtlich Profilierungsbedarf haben, viele, viele Mitmenschen in ihrer Freiheit begrenzen können? Mir fehlt jegliches – jeg-liches – Verständnis.
Irgendwann platzt eben jedem einmal der Kragen.
Back to business.
Ihr Guido Quelle
(c) 2012, Prof. Dr. Guido Quelle, Mandat Managementberatung GmbH
Na, da hat ein Arbeitsgericht doch erst einmal eine richtige Entscheidung getroffen. Ich bin allerdings sicher, dass irgendwie geartete anderweitige Unsinnigkeiten erfunden werden, die uns Unbetroffene zu Betroffenen machen werden.
Kommentar by Guido Quelle — 28. Februar 2012 @ 23:45
Für mich steht das Arbeitskampfrecht der GdF für die Vorfeldmitarbeiter außer Frage. Ausschließlich die Tarifparteien sind aufgrund ihrer Kenntnisse und Betroffenheit aufgerufen, sich zur Höhe der Forderungen zu äußern und eine Einigung herbeizuführen. Es ist auch allein die Sache der Tarifparteien, die Grenzen des Arbeitskampfes selbst zu ziehen. Etwas völlig anderes stellt der jetzt geplante Unterstützungsstreik der Fluglotsen dar. Hierzu hat der BGH bereits 1978 in seinem Urteil zum „Fluglotsenstreik“ bejaht, dass es ein Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Arbeitskampfrecht gibt. Der damalige Streik hatte nach Ansicht des Gerichts ein ungewöhnlich hohes Maß von Nachteilen und Belastungen für Unbeteiligte zur Folge, die keinerlei Einfluß auf die Vorgänge nehmen konnten. Hoffentlich erinnert sich das nun eingeschalteten Arbeitsgericht an dieses Grundsatzurteil und untersagt den Unterstützungsstreik wegen seiner objektiven Unverhältnismäßigkeit. Es wäre den betroffenen Fluggästen wirklich zu wünschen.
Kommentar by Thomas Vierhaus — 28. Februar 2012 @ 18:39