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Die persönliche Sicht: Abmahnungen

Das Landgericht Regensburg hat mit Urteil vom 31. Januar 2013, Az. 1 HK O 1884/12 bestätigt, dass

  • Eine Facebookseite ein Impressum haben muss und
  • es nicht missbräuchlich ist, innerhalb einer Woche über 180 Facebookseiten wegen Impressumsfehlern abzumahnen.

Ersteres finde ich in Ordnung. Letzteres finde ich nicht in Ordnung.

Wenn das deutsche Recht eine Abmahnwelle der genannten Größenordnung zulässt, ist diese Lücke schnellstens zu schließen. Für jeden denkbaren Unsinn wird ein Gesetz erarbeitet. Das Verbieten von Massenabmahnungen, die ganz offensichtlich keinem erkennbaren Sinn dienen, wäre ein guter Grund für ein Gesetz.

(c) 2013, Prof. Dr. Guido Quelle, Mandat Managementberatung GmbH